Angebotsrechner
Was kostet ambulante Pflege zuhause wirklich?
Stellen Sie in wenigen Minuten Ihren individuellen, unverbindlichen Versorgungsplan zusammen. Unser Rechner ermittelt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben in NRW (2026) die Kosten, Kassenleistungen und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil.
Individueller Angebotsplaner
Nutzen Sie die interaktive Planungshilfe für einen schnellen Entwurf oder stellen Sie Ihren Pflegeplan unten per Hand zusammen.
🤝 Klare Abläufe statt Paragraphendschungel
Die Pflegekalkulation soll Ihnen als einfache Orientierung dienen. Die Pflegeversicherung ist komplex, weshalb wir im persönlichen Erstgespräch alle Details und Fördermöglichkeiten besprechen. Gemeinsam planen wir ein Angebot, das exakt zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen passt.
Interaktive Planungshilfe
Lassen Sie sich durch einfache Fragen einen ersten Entwurf Ihres Pflegeplans zusammenstellen.
Mein Pflegeplan
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Gesetzliche Leistungen
Was steht mir zu?
Für die häusliche Pflege stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche der Pflegeversicherung (SGB XI) zu. Die Leistungen können als Pflegesachleistungen (Pflegedienst) oder Pflegegeld (Angehörige) beansprucht werden.
Budget- & Pflegegeldübersicht (NRW 2026)
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (Lotus) | Volles Pflegegeld (Angehörige) | Entlastungsbetrag | Gemeinsamer Jahresbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 1 | - | - | 131,00 € / Monat | - |
| 2 | 796,00 € / Monat | 347,00 € / Monat | 131,00 € / Monat | 3.539,00 € / Jahr |
| 3 | 1.497,00 € / Monat | 599,00 € / Monat | 131,00 € / Monat | 3.539,00 € / Jahr |
| 4 | 1.859,00 € / Monat | 800,00 € / Monat | 131,00 € / Monat | 3.539,00 € / Jahr |
| 5 | 2.299,00 € / Monat | 990,00 € / Monat | 131,00 € / Monat | 3.539,00 € / Jahr |
Häufige Fragen & Details (FAQ)
1. Pflegesachleistungen (Ambulanter Pflegedienst)
2. Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)
3. Kombinationspflege (anteiliges Pflegegeld)
4. Entlastungsbetrag (131,00 € monatlich)
5. Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539,00 € jährlich)
Leistungskatalog
Was gibt es für Leistungen?
Unser offizielle Leistungskatalog (NRW) dient Ihnen als Informationsquelle über verfügbare Hilfeleistungen und deren Kosten.
Was sind Leistungskomplexe (LK)?
Ambulante Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen rechnen ihre pflegerischen Leistungen nicht nach einzelnen Handgriffen ab, sondern nutzen vom Land vordefinierte Leistungskomplexe (LK). Jedes dieser Leistungspakete (z. B. Große Grundpflege, Hilfe beim Essen oder Hauswirtschaft) bündelt zusammengehörige Aufgaben und ist mit einer festen Punktzahl hinterlegt.
Der tatsächliche Euro-Preis ergibt sich, indem man diese Punkte mit dem verhandelten Punktwert des Pflegedienstes multipliziert. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Sachleistungsbudget der Pflegekasse. Wenn die Summe der in Anspruch genommenen LKs Ihr Budget übersteigt, wird der Differenzbetrag als privater Eigenanteil fällig.
💡 Besonderheit: Zeitliche Abrechnung über LK 31
Eine Ausnahme von der Abrechnung in festen Leistungspaketen bildet der Leistungskomplex 31 (LK 31). Dieser wird nach Zeit abgerechnet und bezieht sich nicht auf bestimmte Leistungen. Er eignet sich hervorragend für ganz individuelle Hilfen und Betreuung, die in keine andere Pauschale passen – wie z. B. einmal täglich für 20 Minuten nach dem Rechten zu sehen, zu prüfen ob alles in Ordnung ist und bei Bedarf kurz zu unterstützen. Im Angebotsrechner können Sie diese Dauer flexibel in 5-Minuten-Schritten festlegen.
Leistungskomplexe (LK) NRW
Filtern Sie nach Kategorien und informieren Sie sich über Details und Preise.
Krankenpflege (SGB V)
Häusliche Krankenpflege & Behandlungspflege
Wenn Ihr Hausarzt medizinische Behandlungen verordnet (z. B. Verbände, Medikamentengabe, Injektionen), führen wir diese durch. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.
✨ Lotus Service: Keine zusätzlichen Service-Gebühren
Bei uns fallen keine zusätzlichen Gebühren für organisatorische Service-Leistungen (wie z. B. das Besorgen von Verordnungen und Rezepten) an. Dies gehört bei uns zum kostenfreien Service für unsere Patienten.
Die vier Leistungsgruppen (Abrechnungsregeln)
Leistungsgruppe 1 – Einfache Behandlungspflege (z. B. Blutzucker, Blutdruck, s.c. Injektionen)
- Blutdruck- & Blutzuckermessung
- Injektionen s.c. (z. B. Insulin)
- Medikamentengabe & Augentropfen verabreichen
- Kompressionsstrümpfe ausziehen
Leistungsgruppe 2 – Behandlungspflege mit erhöhtem Aufwand (z. B. Kompressionsstrümpfe anziehen, SPK/PEG-Pflege)
- Kompressionsstrümpfe/Kompressionsstrumpfhosen anziehen
- PEG-Sondenversorgung & SPK-Katheterpflege
- Dekubitusversorgung & medizinische Einreibungen
Leistungsgruppe 3 – Behandlungspflege mit höherem Aufwand (z. B. Kompressionsverbände, Medikamentenstellung)
- Medikamentenstellung in Wochendispensern
- Kompressionsverbände anlegen
- Stomaversorgung & Katheterisierung
- Wundversorgung akuter/chronischer Wunden
Leistungsgruppe 4 – Besonders aufwendige Behandlungspflege (z. B. Infusionen i.v., Portpflege)
- Intravenöse Infusionen (i.v., z. B. über Port-Katheter)
- Wechseln & Legen von Magensonden
- Digitales Ausräumen des Enddarms
⚠️ Abrechnungshinweis
Werden bei einem Einsatz mehrere Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen erbracht, wird grundsätzlich nur die höchste Leistungsgruppe einmal abgerechnet. Mehrere Leistungen aus derselben Gruppe innerhalb eines Besuchs werden ebenfalls nur einmal vergütet. Die Abrechnung erfolgt auf ärztliche Verordnung hin direkt über Ihre Krankenkasse.
